Drittfach / Erweiterungsfach
Informatik kann als drittes Fach zusätzlich zu einer anderen Fächerkombination studiert werden. Dies gilt für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen.
Für das Drittfach Informatik müssen nur wenige Studienleistungen nachgewiesen werden (siehe auch LPO 1, §69 bzw §49):
- mindestens 10 Leistungspunkte aus dem Gebiet der Technischen Informatik (Rechnerarchitektur, Rechnernetze, Betriebssysteme) (Lehramt Gymnasium)
- die erfolgreiche Teilnahme an einem Praktikum zur planmäßigen Entwicklung eines größeren Softwaresystems (Lehramt Gymnasium und Lehramt Realschule).
Das sind die formalen fachlichen Zugangsvoraussetzungen, die für die Anmeldung zur Staatsprüfung benötigt werden. Die Staatsprüfung unterscheidet sich dann aber nicht von jener der grundständigen Studierenden (weitere Informationen unter Staatsexamen).
Daraus resultiert, dass Sie sich z. B. durch den Besuch von Lehrveranstaltungen für diese Prüfungen inhaltlich qualifizieren müssen, aber nicht in der Verpflichtung stehen, dort Leistungspunkte zu erwerben. Klausuren sollten Sie aber ggf. „außer Konkurrenz“ zu Trainingszwecken mitschreiben – so etwas ist meistens möglich. Die nötigen Module entnehmen Sie bitte den jeweiligen Studienplänen.
FAQ zum Erweiterungsstudium
Welche Module können zum Erwerb der Leistungspunkte im Bereich „Technische Informatik“ besucht werden?
Wie bereits erwähnt müssen für das Erweiterungsstudium für das Lehramt an Gymnasien 10 Leistungspunkte aus dem Gebiet der „Technischen Informatik“ erworben werden. Hierzu sind prinzipiell alle Lehrveranstaltungen aus der Technischen Informatik geeignet, insbesondere jedoch folgende (Einstiegs-)Vorlesungen:
- Rechnerkommunikation
- Grundlagen der technischen Informatik
- Grundlagen der Rechnerarchitektur und -Organisation
- Grundlagen der Systemprogrammierung
Im Hinblick auf die Inhalte und erworbenen Kompetenzen sowie deren Passung zu den in der Schule und im Staatsexamen später relevanten Inhalten, empfehlen wir die Kombination „Rechnerkommunikation“ und „Grundlagen der Systemprogrammierung“.
Welche Module können als Praktikum zur planmäßigen Entwicklung eines größeren Softwaresystems besucht werden?
Es können alle Praktika besucht werden, die unter Softwareentwicklungspraktika gelistet sind. Ausnahmen können auf Antrag genehmigt werden.
Wie wird die Staatsexamensnote im Erweiterungsfach berechnet?
Details zur Berechnung der Staatsexamensnote im Erweiterungsfach finden Sie unter LPO I §3 Nr. 3:
Kann ich das Erweiterungsstudium Informatik „nebenbei“ erfolgreich absolvieren?
Jein. Auch wenn die LPO I formell nur geringe Nachweise verlangt, müssen die Studierenden in den Staatsexamensprüfungen die gleichen Kompetenzen nachweisen wie die Studierenden, die regulär studiert haben. Aus diesem Grund empfehlen wir den Studierenden des Erweiterungsfaches dringend auch nicht zwingend vorgeschriebene Lehrveranstaltungen (wie z.B. Grundlagen der Programmierung, Einführung in die Algorithmik, Theoretische Informatik, Grundlagen des Software-Engineering etc.) zu belegen, da nur so die für das Examen notwendigen Kompetenzen erworben werden können. Für eine nachträgliche Qualifikation bieten wir Lehrerinnen und Lehrern ein Nachqualifikationsprogramm an, das auf ein Studium „nebenbei“ ausgelegt ist.
Wie viel Zeit muss ich für das Erweiterungsstudium einplanen?
Um gut vorbereitet zu sein, gehen wir von einem zeitlichen Aufwand von ca. 4 Semestern Vollzeitstudium aus. Bei einem Studium „nebenbei“ verlängert sich diese Zeit entsprechend.