Staatsexamen
Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
Für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung LPO I vom 13.03.2008. Dort finden Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung im Fach Informatik:
- Gymnasium (vertieft) § 69 LPO I
- Realschule und Mittelschule (nicht vertieft) § 49 LPO I
Unsere Studienpläne sind genau auf diese Prüfungsvoraussetzungen abgestimmt, so dass bei vollständigem Durchlauf der Studienpläne alle Prüfungsvoraussetzungen erworben werden.
Studierende des Studiengangs Berufspädagogik Technik erwerben durch das Master-Studium den Titel des Master of Education (M.Ed.), der sie ohne zusätzliche Erste Staatsprüfung zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) berechtigt. Die Studienpläne sind auch hier entsprechend abgestimmt.
Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung
Vorbereitungsseminare
Die Professur Didaktik der Informatik bietet regelmäßig Vorbereitungsseminare für die Erste Staatsexamen an. Details finden Sie beim Lehrangebot der Professur.
Prüfungszeiträume, Anmeldefristen und Einsichtnahme in bewertete Prüfungsleistungen
Informationen zu Prüfungszeiträumen, Anmeldefristen und Terminen zur Einsichtnahme in bewertete Prüfungsleistungen veröffentlicht das Prüfungsamt.
Erlaubte Hilfsmittel für die Erste Staatsprüfung
Als Hilfsmittel in der 1. Staatsprüfung sind gegenwärtig das Taschenbuch der Informatik (Schneider) und ein nicht-programmierbarer Taschenrechner (ohne Display mit Grafikausgabe) erlaubt. Die erlaubten Hilfsmittel legt das Kultusministerium fest und informiert darüber im Rahmen eines Anschreibens nach der erfolgten Anmeldung zum Staatsexamen.
Nach dem Staatsexamen
Seminarschulen für das Fach Informatik
- Gymnasium (Informationen werden vom Bayerischen Ministerium für Unterricht und Kultus nicht veröffentlicht)
- Realschule